II. Formation of lots
1 The heirs form as many portions or lots as there are heirs or stirpes.
2 If they are unable to reach agreement, at the request of one heir the competent authority must form the lots with due regard to local custom and the personal circumstances and wishes of the majority of the co-heirs.
3 The lots are distributed among the heirs either as agreed or by the drawing of lots.
II. Bildung von Losen
1 Die Erben bilden aus den Erbschaftssachen so viele Teile oder Lose, als Erben oder Erbstämme sind.
2 Können sie sich nicht einigen, so hat auf Verlangen eines der Erben die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Ortsgebrauches, der persönlichen Verhältnisse und der Wünsche der Mehrheit der Miterben die Lose zu bilden.
3 Die Verteilung der Lose erfolgt nach Vereinbarung oder durch Losziehung unter den Erben.