C. Performing the divaision
I. Equal rights of heirs
1 Except where other provisions apply, all heirs have an equal right to the estate property.
2 They must disclose to each other all circumstances concerning their relationship with the deceased insofar as these pertain to the just and equitable divaision of the estate.
3 Each heir may request that the debts of the deceased be redeemed or secured prior to divaision of the estate.
C. Durchführung der Teilung
I. Gleichberechtigung der Erben
1 Die Erben haben bei der Teilung, wenn keine andern Vorschriften Platz greifen, alle den gleichen Anspruch auf die Gegenstände der Erbschaft.
2 Sie haben einander über ihr Verhältnis zum Erblasser alles mitzuteilen, was für die gleichmässige und gerechte Verteilung der Erbschaft in Berücksichtigung fällt.
3 Jeder Miterbe kann verlangen, dass die Schulden des Erblassers vor der Teilung der Erbschaft getilgt oder sichergestellt werden.