2. Per legge
Lo scioglimento dell’associazione avviene per legge in caso di insolvenza o quando la direzione non possa più esser costituita conformemente agli statuti.
2. Von Gesetzes wegen
Die Auflösung erfolgt von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist, sowie wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann.