3. Ablösung durch das Gericht
1 Hat eine Dienstbarkeit für das berechtigte Grundstück alles Interesse verloren, so kann der Belastete ihre Löschung verlangen.
2 Ist ein Interesse des Berechtigten zwar noch vorhanden, aber im Vergleich zur Belastung von unverhältnismässig geringer Bedeutung, so kann die Dienstbarkeit gegen Entschädigung ganz oder teilweise abgelöst werden.
3. By court order
1 If an easement is of no value to the dominant property, the servient owner may request its deletion.
2 If the dominant property still derives a benefit from the easement but this is minor and disproportionate to the encumbrance, the easement may be partly or wholly cancelled in return for compensation.