II. Time of delivery
1 Except where the disposition stipulates otherwise, the time of delivery is deemed to be the death of the provisional heir.
2 Where a different time is specified and that time has not yet occurred on the death of the provisional heir, the inheritance passes to his or her heirs against security.
3 If for whatever reason that time may no longer occur, the inheritance passes unreservedly to the heirs of the provisional heir.
II. Zeitpunkt der Auslieferung
1 Als Zeitpunkt der Auslieferung ist, wenn die Verfügung es nicht anders bestimmt, der Tod des Vorerben zu betrachten.
2 Wird ein anderer Zeitpunkt genannt, und ist dieser zur Zeit des Todes des Vorerben noch nicht eingetreten, so geht die Erbschaft gegen Sicherstellung auf die Erben des Vorerben über.
3 Kann der Zeitpunkt aus irgendeinem Grunde nicht mehr eintreten, so fällt die Erbschaft vorbehaltlos an die Erben des Vorerben.