F. Remaindermen
I. Designation of a remainderman
1 The testator is entitled in his or her dispositions to require the named heir, as provisional heir, to deliver the estate to a third party, as remainderman.
2 No such obligation may be imposed on the remainderman.
3 The same provisions apply to legacies.
F. Nacherbeneinsetzung
I. Bezeichnung des Nacherben
1 Der Erblasser ist befugt, in seiner Verfügung den eingesetzten Erben als Vorerben zu verpflichten, die Erbschaft einem andern als Nacherben auszuliefern.
2 Dem Nacherben kann eine solche Pflicht nicht auferlegt werden.
3 Die gleichen Bestimmungen gelten für das Vermächtnis.