c. Kollektivblätter
1 Mit Einwilligung des Eigentümers können mehrere Grundstücke, auch wenn sie nicht unter sich zusammenhangen, auf ein einziges Blatt genommen werden.
2 Die Eintragungen auf diesem Blatt gelten mit Ausnahme der Grunddienstbarkeiten für alle Grundstücke gemeinsam.
3 Der Eigentümer kann jederzeit die Ausscheidung einzelner Grundstücke aus einem Kollektivblatte verlangen, unter Vorbehalt der daran bestehenden Rechte.
c. Joint folio
1 Two or more parcels of land may be entered on one folio with the owner’s consent, regardless of whether they are contiguous.
2 The entries on such folio are valid for all the land in question with the exception of easements.
3 The owner may at any time request that entries for indivaidual parcels of land be removed from a joint folio, all rights being reserved.