c. Bei Geld- und Inhaberpapieren
Geld und Inhaberpapiere können, auch wenn sie dem Besitzer gegen seinen Willen abhanden gekommen sind, dem gutgläubigen Empfänger nicht abgefordert werden.
c. Cash and bearer securities
Cash and bearer securities cannot be reclaimed from a recipient in good faith even if the possessor was dispossessed of them against his or her will.