A. Definition and types
I. Definition
1 Effective control over a thing constitutes possession of it.
2 In the case of easements and real burdens, effective exercise of the right constitutes possession.
A. Begriff und Arten
I. Begriff
1 Wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat, ist ihr Besitzer.
2 Dem Sachbesitz wird bei Grunddienstbarkeiten und Grundlasten die tatsächliche Ausübung des Rechtes gleichgestellt.