2. Right to surplus
1 If the auction proceeds exceed the pawned amount, the pledger is entitled to the surplus.
2 Several claims against the same pledger may be treated as a single claim for the purpose of calculating the surplus.
3 The claim to the surplus prescribes five years after the sale of the pawned chattel.
2. Recht auf den Überschuss
1 Ergibt sich aus dem Kauferlös ein Überschuss über die Pfandsumme, so hat der Berechtigte Anspruch auf dessen Herausgabe.
2 Mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner dürfen bei Berechnung des Überschusses als ein Ganzes behandelt werden.
3 Der Anspruch auf den Überschuss verjährt in fünf Jahren nach dem Verkauf der Sache.