2. Redemption by the debtor
The debtor is entitled to redeem liens on parcels of land involved in a land consolidation procedure by giving three months’ notice expiring on the date on which such consolidation takes effect.
2. Kündigung durch den Schuldner
Der Schuldner ist befugt, Pfandrechte auf Grundstücken, die in eine Güterzusammenlegung einbezogen sind, auf den Zeitpunkt der Durchführung dieser Unternehmung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten abzulösen.