3. Prescription
1 A real burden is not subject to prescription.
2 Each indivaidual obligation is subject to prescription from the time it becomes the obligor’s personal debt.
3. Verjährung
1 Die Grundlast ist keiner Verjährung unterworfen.
2 Die einzelne Leistung unterliegt der Verjährung von dem Zeitpunkte an, da sie zur persönlichen Schuld des Pflichtigen wird.