II. Extinction
1. In general
1 A real burden is extinguished on deletion of the entry or on the complete loss of the servient property.
2 In the case of redemption, replacement or other causes of extinction, the burdened owner acquires a right against the beneficiary for the deletion of the entry.
II. Untergang
1. Im Allgemeinen
1 Die Grundlast geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des belasteten Grundstückes.
2 Aus Verzicht oder Ablösung oder aus andern Untergangsgründen erhält der Belastete gegenüber dem Berechtigten einen Anspruch auf Löschung des Eintrages.