B. Right of residence
I. In general
1 The right of residence is the right to live in all or part of a building.
2 It is neither transferable nor heritable.
3 It is subject to the provisions governing usufruct unless the law provides otherwise.
B. Wohnrecht
I. Im Allgemeinen
1 Das Wohnrecht besteht in der Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teile eines solchen Wohnung zu nehmen.
2 Es ist unübertragbar und unvererblich.
3 Es steht, soweit das Gesetz es nicht anders ordnet, unter den Bestimmungen über die Nutzniessung.