3. Bei verändertem Bedürfnis
Ändern sich die Bedürfnisse des berechtigten Grundstückes, so darf dem Verpflichteten eine Mehrbelastung nicht zugemutet werden.
3. Besoins nouveaux du fonds dominant
Les besoins nouveaux du fonds dominant n’entraînent aucune aggravation de la servitude.