2. Riunione dei fondi
1 L’utente della servitù che divaenta proprietario del fondo serviente può ottenerne la cancellazione.
2 Finché la cancellazione non sia fatta, la servitù sussiste come diritto reale.
2. Vereinigung
1 Wird der Berechtigte Eigentümer des belasteten Grundstückes, so kann er die Dienstbarkeit löschen lassen.
2 Solange die Löschung nicht erfolgt ist, bleibt die Dienstbarkeit als dingliches Recht bestehen.