A. Requirements
1 Any heir entitled to disclaim his or her inheritance has the right to request a public inventory.
2 The request must be made to the competent authority within one month in the same form as the disclaimer.
3 A request made by one heir is also valid for the others.
A. Voraussetzung
1 Jeder Erbe, der die Befugnis hat, die Erbschaft auszuschlagen, ist berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen.
2 Das Begehren muss binnen Monatsfrist in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde angebracht werden.
3 Wird es von einem der Erben gestellt, so gilt es auch für die übrigen.