VI. Rinuncia al legato
La rinuncia al legato fatta dal legatario profitta al debitore di esso, eccettochè una divaersa intenzione non risulti dalla disposizione.
VI. Ausschlagung eines Vermächtnisses
Schlägt ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis aus, so fällt es zugunsten des Beschwerten weg, wenn kein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung ersichtlich ist.