IV. Disclaimer by all the nearest heirs
1. In general
1 Where the inheritance is disclaimed by all the nearest heirs, the estate is liquidated by the bankruptcy office.
2 If liquidation produces a surplus after payment of debts, this passes to those entitled to inherit as if they had not disclaimed it.
IV. Ausschlagung aller nächsten Erben
1. Im Allgemeinen
1 Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt.
2 Ergibt sich in der Liquidation nach Deckung der Schulden ein Überschuss, so wird dieser den Berechtigten überlassen, wie wenn keine Ausschlagung stattgefunden hätte.