4. Form
1 An heir must declare his or her disclaimer orally or in writing to the competent authority.
2 It must be unconditional and without reservation.
3 The authority keeps an official record of disclaimers.
4. Form
1 Die Ausschlagung ist von dem Erben bei der zuständigen Behörde mündlich oder schriftlich zu erklären.
2 Sie muss unbedingt und vorbehaltlos geschehen.
3 Die Behörde hat über die Ausschlagungen ein Protokoll zu führen.