4. Abatement
1 If, after the legacies have been distributed, the heirs pay debts of the estate that were previously unknown to them, they are entitled to reimbursement from the legatees of an amount corresponding to the proportionate abatement of such legacies that the heirs could have claimed.
2 However, the legatees may be held liable only in the amount by which they are enriched at the time such reimbursement is demanded.
4. Herabsetzung
1 Zahlen die Erben nach Ausrichtung der Vermächtnisse Erbschaftsschulden, von denen sie vorher keine Kenntnis hatten, so sind sie befugt, die Vermächtnisnehmer insoweit zu einer verhältnismässigen Rückleistung anzuhalten, als sie die Herabsetzung der Vermächtnisse hätten beanspruchen können.
2 Die Vermächtnisnehmer können jedoch höchstens im Umfange der zur Zeit der Rückforderung noch vorhandenen Bereicherung in Anspruch genommen werden.