3. Verhältnis von Gläubiger und Vermächtnisnehmer
1 Die Gläubiger des Erblassers gehen mit ihren Ansprüchen den Vermächtnisnehmern vor.
2 Die Gläubiger des Erben stehen, wenn dieser die Erbschaft vorbehaltlos erworben hat, den Gläubigern des Erblassers gleich.
3. Relationship between creditors and legatees
1 The claims of the testator’s creditors precede those of legatees.
2 The claims of the heir’s creditors rank equally with those of the testator’s creditors, provided the heir acquired the inheritance without reservation.