III. Order of abatement
Abatement applies first to testamentary dispositions and thereafter to dispositions inter vivos in reverse chronological order until the statutory entitlement has been reconstituted.
III. Durchführung
Der Herabsetzung unterliegen in erster Linie die Verfügungen von Todes wegen und sodann die Zuwendungen unter Lebenden, und zwar diese in der Weise, dass die spätern vor den frühern herabgesetzt werden, bis der Pflichtteil hergestellt ist.