II. Revocation
1. Inter vivos
a. By contract and by will
1 The contract of succession may be revoked at any time by written agreement between the parties.
2 The testator may unilaterally revoke the naming of an heir or a legacy provided the heir or legatee is guilty of conduct constituting grounds for disinheritance after the contract was concluded.
3 The unilateral revocation must be done in one of the forms prescribed for drawing up wills.
II. Aufhebung
1. Unter Lebenden
a. Durch Vertrag und letztwillige Verfügung
1 Der Erbvertrag kann von den Vertragschliessenden jederzeit durch schriftliche Übereinkunft aufgehoben werden.
2 Der Erblasser kann einseitig einen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag aufheben, wenn sich der Erbe oder Bedachte nach dem Abschluss des Vertrages dem Erblasser gegenüber eines Verhaltens schuldig macht, das einen Enterbungsgrund darstellt.
3 Die einseitige Aufhebung hat in einer der Formen zu erfolgen, die für die Errichtung der letztwilligen Verfügungen vorgeschrieben sind.