2. Per il sostituito
1 L’erede sostituito acquista l’eredità se vive al momento previsto per la trasmissione.
2 Se egli premuore, la successione rimane all’istituito, salvo contraria disposizione del defunto.
3 Se l’istituito premuore al disponente, se si rende indegno, o se rinuncia all’eredità, il sostituito divaenta erede diretto del disponente.
2. Des Nacherben
1 Der Nacherbe erwirbt die Erbschaft des Erblassers, wenn er den für die Auslieferung bestimmten Zeitpunkt erlebt hat.
2 Erlebt er diesen Zeitpunkt nicht, so verbleibt die Erbschaft, wenn der Erblasser nicht anders verfügt hat, dem Vorerben.
3 Erlebt der Vorerbe den Tod des Erblassers nicht, oder ist er erbunwürdig, oder schlägt er die Erbschaft aus, so fällt sie an den Nacherben.