2. Of the remainderman
1 The remainderman acquires the testator’s bequest if he or she is alive at the stipulated delivery time.
2 If he or she dies before then, the inheritance passes to the provisional heir unless the testator has ordered otherwise.
3 If the provisional heir dies before the testator or is unworthy of inheritance or disclaims the inheritance, it passes to the remainderman.
2. Des Nacherben
1 Der Nacherbe erwirbt die Erbschaft des Erblassers, wenn er den für die Auslieferung bestimmten Zeitpunkt erlebt hat.
2 Erlebt er diesen Zeitpunkt nicht, so verbleibt die Erbschaft, wenn der Erblasser nicht anders verfügt hat, dem Vorerben.
3 Erlebt der Vorerbe den Tod des Erblassers nicht, oder ist er erbunwürdig, oder schlägt er die Erbschaft aus, so fällt sie an den Nacherben.