B. Responsibility for hospitalisation and discharge
I. Adult protection authority
1 The adult protection authority is responsible for ordering hospitalisation and discharge.
2 In specific cases, it may delegate responsibility for discharge to the institution.
B. Zuständigkeit für die Unterbringung und die Entlassung
I. Erwachsenenschutzbehörde
1 Für die Anordnung der Unterbringung und die Entlassung ist die Erwachsenenschutzbehörde zuständig.
2 Sie kann im Einzelfall die Zuständigkeit für die Entlassung der Einrichtung übertragen.