II. Other cases
1 The adult protection authority shall discharge the deputy if:
2 The client or a closely associated person may request that the deputy be discharged.
II. Übrige Fälle
1 Die Erwachsenenschutzbehörde entlässt den Beistand oder die Beiständin, wenn:
2 Die Entlassung kann von der betroffenen oder einer ihr nahestehenden Person beantragt werden.