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Art. 33 C. Anfang und Ende der Persönlichkeit / II. Beweis / 2. Beweismittel / a. Im Allgemeinen
Art. 35 C. Anfang und Ende der Persönlichkeit / III. Verschollenerklärung / 1. Im Allgemeinen

Art. 34 C. Anfang und Ende der Persönlichkeit / II. Beweis / 2. Beweismittel / b. Anzeichen des Todes

b. Anzeichen des Todes

Der Tod einer Person kann, auch wenn niemand die Leiche gesehen hat, als erwiesen betrachtet werden, sobald die Person unter Umständen verschwunden ist, die ihren Tod als sicher erscheinen lassen.


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