B. Ownership in undivaided shares
I. Formation
1. Authority
Members of a family may tie a body of assets to the family by placing all or part of an inheritance or other property under joint ownership in undivaided shares.
B. Gemeinderschaften
I. Begründung
1. Befugnis
Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass Verwandte entweder eine Erbschaft ganz oder zum Teil als Gemeinderschaftsgut fortbestehen lassen, oder dass sie Vermögen zu einer Gemeinderschaft zusammenlegen.