II. Taking back property and settling debts
1. In general
1 Each spouse shall take back any of his or her property that is in the other’s possession.
2 Where one spouse shows an overriding interest in gaining sole possession of an object or asset in co-ownership, and notwithstanding any other legal measures available, he or she may request that said object or asset be allocated to him or her in return for compensation.
3 The spouses settle their debts to each other.
II. Rücknahme von Vermögenswerten und Regelung der Schulden
1. Im Allgemeinen
1 Jeder Ehegatte nimmt seine Vermögenswerte zurück, die sich im Besitz des andern Ehegatten befinden.
2 Steht ein Vermögenswert im Miteigentum und weist ein Ehegatte ein überwiegendes Interesse nach, so kann er neben den übrigen gesetzlichen Massnahmen verlangen, dass ihm dieser Vermögenswert gegen Entschädigung des andern Ehegatten ungeteilt zugewiesen wird.
3 Die Ehegatten regeln ihre gegenseitigen Schulden.