Der Staat fördert und unterstützt nach Massgabe der ihm zu Gebote stehenden finanziellen Mittel:
- a.
- die Landwirtschaft, die Industrie, den Handel und im Allgemeinen alle den Kanton Interessierenden Zweige der Staatswirtschaft;
- b.
- den beruflichen Unterricht für Landwirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe;
- c.
- die Viehzucht, die Milchwirtschaft, den Rebbau, den Obstbau, die Alpwirtschaft, die Bodenverbesserungen, die Forstwirtschaft und das landwirtschaftliche und berufliche Genossenschaftswesen.