1 Als Dienstwaffen gelten:
2 Eine Dienstwaffe tragen dürfen diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDB, die im Rahmen ihrer dienstlichen Funktion und Aufgabe besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.
3 Die Direktorin oder der Direktor des NDB bestätigt die Zugehörigkeit zur Personengruppe nach Absatz 2, indem sie oder er die Berechtigung zum Tragen einer Dienstwaffe erteilt, wenn:
4 Wer zum Tragen einer Feuerwaffe berechtigt ist, muss:
1
2
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.