1 Der NDB sorgt für eine angemessene Kontrolle des Vollzugs seiner Aufträge durch die kantonalen Vollzugsbehörden.
2 Er berät die kantonalen Vollzugsbehörden beim Vollzug des NDG, insbesondere bei der Bearbeitung nachrichtendienstlicher Daten.
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Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.