1. Im Sinne dieses Abkommens und seiner Anhänge («Abkommen») haben die folgenden Ausdrücke die nachstehenden Bedeutungen:
- (1)
- Der Ausdruck «Vereinigte Staaten» bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, einschliesslich ihrer Bundesstaaten, aber ohne Einschluss der US‑Territorien. Jede Bezugnahme auf einen «Bundesstaat» schliesst den District of Columbia ein.
- (2)
- Der Ausdruck «US-Territorium» bedeutet Amerikanisch Samoa, das Commonwealth der Nördlichen Marianen, Guam, das Commonwealth von Puerto Rico und die Amerikanischen Jungferninseln.
- (3)
- Der Ausdruck «IRS» bedeutet den U.S. Internal Revenue Service.
- (4)
- Der Ausdruck «Schweiz» bedeutet die Schweizerische Eidgenossenschaft.
- (5)
- Der Ausdruck «Partner-Jurisdiktion» bedeutet eine Jurisdiktion, die mit den Vereinigten Staaten ein in Kraft stehendes Abkommen zur erleichterten Umsetzung von FATCA abgeschlossen hat. Der IRS veröffentlicht eine Liste aller solcher Partner-Jurisdiktionen.
- (6)
- Der Ausdruck «zuständige Behörde» bedeutet:
- a.
- in den Vereinigten Staaten den Finanzminister oder seinen Vertreter; und
- b.
- in der Schweiz das Eidgenössische Finanzdepartement oder eine von diesem bezeichnete Behörde.
- (7)
- Der Ausdruck «Finanzinstitut» bedeutet ein depotführendes Institut, eine Depotbank, ein Investment-Unternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft.
- (8)
- Der Ausdruck «ausländischer meldepflichtiger Betrag» bedeutet gemäss den massgebenden Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums eine Zahlung von festen oder bestimmbaren, jährlichen oder periodischen Einkünften, die eine der Quellensteuer unterliegende Zahlung wäre, wenn sie aus US-Quellen stammen würde.
- (9)
- Der Ausdruck «depotführendes Institut» bedeutet jedes Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit zu einem wesentlichen Teil aus dem Halten von Finanzwerten für Dritte besteht. Die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens besteht zu einem wesentlichen Teil aus dem Halten von Finanzwerten für Dritte, wenn dessen Bruttoeinkünfte aus dem Halten von Finanzwerten und damit verbundenen Finanzdienstleistungen während eines bestimmten Zeitraums mindestens 20 Prozent seiner gesamten Bruttoeinkünfte betragen. Massgebend ist der kürzere der folgenden beiden Zeiträume: (i) die Dreijahresperiode, die am 31. Dezember (oder am letzten Tag eines nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Geschäftsjahres) vor dem Jahr endet, in dem die Ermittlung vorgenommen wird, oder (ii) der Zeitraum, während dem das Unternehmen besteht.
- (10)
- Der Ausdruck «Depotbank» bedeutet jedes Unternehmen, das im Rahmen der ordentlichen Ausübung von Bank- oder ähnlichen Geschäften Depositen entgegennimmt.
- (11)
- Der Ausdruck «Investment-Unternehmen» bedeutet jedes Unternehmen, dessen eigene Geschäftstätigkeit aus einer oder mehreren der nachstehenden Tätigkeiten für Dritte besteht (oder das von einem Unternehmen mit einer solchen Geschäftstätigkeit verwaltet wird):
- a.
- Handel mit Geldmarktinstrumenten (Schecks, Wechseln, Einlagenzertifikaten, Derivaten usw.), Devisen, Devisen-, Zins- und Indexhandelspapieren; übertragbaren Wertschriften sowie Warentermingeschäften;
- b.
- individuelles und kollektives Portfolio-Management; oder
- c.
- die sonstige Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten oder Geld im Auftrag von Dritten.
- Diese Ziffer 1(11) ist in einer Art und Weise auszulegen, die mit der ähnlichen Umschreibung des Begriffs «Finanzinstitut» in den Empfehlungen der Financial Action Task Force übereinstimmt.
- (12)
- Der Ausdruck «spezifizierte Versicherungsgesellschaft» bedeutet jedes Unternehmen, das eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) ist und das rückkaufsfähige Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschliesst, oder aufgrund solcher Verträge zur Leistung von Zahlungen verpflichtet ist.
- (13)
- Der Ausdruck «schweizerisches Finanzinstitut» bedeutet (i) die nach schweizerischem Recht errichteten Finanzinstitute mit Ausnahme der ausserhalb der Schweiz gelegenen Filialen oder Hauptsitze solcher Finanzinstitute, und (ii) in der Schweiz gelegene Filialen oder Hauptsitze von nicht nach schweizerischem Recht errichteten Finanzinstituten.
- (14)
- Der Ausdruck «Finanzinstitut einer Partner-Jurisdiktion» bedeutet (i) die nach dem Recht einer Partner-Jurisdiktion errichteten Finanzinstitute mit Ausnahme der ausserhalb dieser Partner-Jurisdiktion gelegenen Filialen oder Hauptsitze solcher Finanzinstitute, und (ii) in der Partner-Jurisdiktion gelegene Filialen oder Hauptsitze von nicht nach dem Recht dieser Partner-Jurisdiktion errichteten Finanzinstituten.
- (15)
- Der Ausdruck «rapportierendes schweizerisches Finanzinstitut» bedeutet jedes schweizerische Finanzinstitut, das nicht ein nichtrapportierendes schweizerisches Finanzinstitut ist.
- (16)
- Der Ausdruck «nichtrapportierendes schweizerisches Finanzinstitut» bedeutet jedes schweizerische Finanzinstitut oder ein sonstiges in der Schweiz ansässiges Unternehmen, das im Anhang II als nichtrapportierendes schweizerisches Finanzinstitut umschrieben ist oder das gemäss den Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums sonst wie als ein als FATCA-konform erachtetes ausländisches Finanzinstitut, als befreiter Nutzungsberechtigter oder als ausgenommenes ausländisches Finanzinstitut gilt.
- (17)
- Der Ausdruck «nichtteilnehmendes Finanzinstitut» bedeutet ein nichtteilnehmendes ausländisches Finanzinstitut gemäss der Definition in den Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums, schliesst aber ein schweizerisches Finanzinstitut oder ein Finanzinstitut einer anderen Partner-Jurisdiktion nicht ein, es sei denn, dieses Finanzinstitut gilt als nichtteilnehmendes Finanzinstitut im Sinne von Artikel 11 Absatz 2.
- (18)
- Der Ausdruck «vorbestehendes Konto» bedeutet ein Finanzkonto, das von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut am 30. Juni 2014 geführt wird.5
- (19)
- Der Ausdruck «neues Konto» bedeutet ein Finanzkonto, das von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut am oder nach dem 1. Juli 2014 eröffnet wird.6
- (20)
- Der Ausdruck «US-Konto» bedeutet ein von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das von einer oder mehreren spezifizierten US-Personen oder von einem nichtamerikanischen Unternehmen mit einer oder mehreren «beherrschenden Personen», die spezifizierte US-Personen sind, gehalten wird.7 Dessen ungeachtet wird ein Konto nicht als US-Konto behandelt, wenn es bei Anwendung der erforderlichen Sorgfaltspflichten nach Anhang I nicht als US-Konto identifiziert wird.
- (21)
- Der Ausdruck «US-Konto ohne Zustimmungserklärung» bedeutet ein vorbestehendes Konto, (i) das von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut aufgrund der erforderlichen Sorgfaltspflichten nach Anhang I als US‑Konto identifiziert worden ist, (ii) für das schweizerische Gesetze die unter einem FFI-Vertrag vorgeschriebene Meldung ohne Zustimmungserklärung verbieten, (iii) für das das rapportierende schweizerische Finanzinstitut die erforderliche Zustimmungserklärung oder die US-TIN des Kontoinhabers verlangt, aber nicht erhalten hat, und (iv) für das das rapportierende schweizerische Finanzinstitut die in den Sections 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code und den anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums umschriebenen aggregierten Kontoinformationen an den IRS gemeldet hat oder hat melden müssen.
- (22)
- Der Ausdruck «Finanzkonto» hat die in den einschlägigen Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums umschriebene Bedeutung, umfasst aber nicht Konten oder Produkte, die nach Anhang II von der Definition des Finanzkontos ausgenommen sind.
- (23)
- Der Ausdruck «FFI-Vertrag» bedeutet eine Vereinbarung, in der die in Übereinstimmung mit diesem Abkommen stehenden Anforderungen festgehalten werden, damit das rapportierende schweizerische Finanzinstitut als ein Institut behandelt wird, das die Verpflichtungen nach Section 1471(b) des U.S. Internal Revenue Code erfüllt.
- (24)
- Der Ausdruck «Kontoinhaber» bedeutet die Person, die vom Finanzinstitut, bei dem das Konto geführt wird, als Inhaber eines Finanzkontos aufgeführt ist oder identifiziert worden ist. Wird ein Konto von einer Person, die nicht ein Finanzinstitut ist, als Vertreter, Verwalter, bezeichnete Person, Unterzeichnungsberechtigter, Anlageberater oder Vermittler zugunsten oder für Rechnung einer Drittperson gehalten, so gilt nicht sie, sondern die Drittperson als Kontoinhaber im Sinne dieses Abkommens. Im Sinne dieses vorstehenden Satzes umfasst der Ausdruck «Finanzinstitut» nicht ein in einem US‑Territorium errichtetes oder gegründetes Finanzinstitut. Im Falle eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags gilt als Kontoinhaber jede Person, die einen Anspruch auf den Rückkaufswert hat oder der das Recht zusteht, die begünstigte Person des Vertrags zu bestimmen. Stehen diese Rechte keiner Person zu, so gelten als Kontoinhaber Personen, die im Vertrag als Eigentümer bezeichnet werden und Personen, die nach den Bestimmungen des Vertrags ein unabdingbares Anrecht auf Zahlungen aus dem Vertrag haben. Bei Fälligkeit eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags gilt jede Person als Kontoinhaber, die nach dem Vertrag einen Anspruch auf Zahlungen hat.
- (25)
- Die Ausdrücke «rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag» («Cash Value Insurance Contract») und «Rentenversicherungsvertrag» haben die in den Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums festgelegte Bedeutung.
- (26)
- Der Ausdruck «US-Person» bedeutet eine natürliche Person, die Staatsbürger oder Staatsbürgerin der Vereinigten Staaten oder dort ansässig ist, eine in den Vereinigten Staaten oder nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten errichtete Personengesellschaft oder Gesellschaft, einen Trust, wenn (i) ein Gericht in den Vereinigten Staaten nach dem anwendbaren Recht die Befugnis hat, in Bezug auf im Wesentlichen alle Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Trusts Verfügungen zu erlassen oder Urteile zu fällen, und (ii) einer oder mehreren US-Personen die Befugnis zusteht, alle wesentlichen Entscheide betreffend den Trust zu treffen, oder einen Nachlass eines Erblassers, der US-Staatsbürger oder in den Vereinigten Staaten ansässig war. Dieser Unterabsatz ist im Sinne des U.S. Internal Revenue Code auszulegen.
- (27)
- Der Ausdruck «spezifizierte US-Person» bedeutet eine US-Person, die nicht eine der folgenden Personen ist: (i) eine Gesellschaft, deren Aktien regelmässig an einer oder an mehreren etablierten Wertpapierbörsen gehandelt werden; (ii) eine Gesellschaft, die zu demselben erweiterten Konzern im Sinne von Section 1471(e)(2) des U.S. Internal Revenue Code gehört wie eine in Unterabsatz (i) umschriebene Gesellschaft; (iii) die Vereinigten Staaten oder die vollständig in deren Eigentum stehenden Vertretungen oder Einrichtungen; (iv) die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und die US‑Territorien sowie deren politische Unterabteilungen oder die vollständig im Eigentum einer dieser Einheiten stehenden Vertretungen oder Einrichtungen; (v) die gemäss Section 501(a) des U.S. Internal Revenue Code steuerbefreiten Organisationen oder Einzelvorsorgepläne im Sinne von Section 7701(a)(37) des U.S. Internal Revenue Code; (vi) eine Bank im Sinne von Section 581 des U.S. Internal Revenue Code; (vii) ein Real Estate Investment Trust im Sinne von Section 856 des U.S. Internal Revenue Code; (viii) eine Regulated Investment Company im Sinne von Section 851 des U.S. Internal Revenue Code oder ein aufgrund des Investment Company Act von 1940 (15 U.S.C. 80a-64) bei der Securities and Exchange Commission registriertes Unternehmen; (ix) ein Treuhandfonds im Sinne von Section 584(a) des U.S. Internal Revenue Code; (x) ein aufgrund von Section 664(c) des U.S. Internal Revenue Code steuerbefreiter oder in Section 4947(a)(1) des U.S. Internal Revenue Code umschriebener Trust; (xi) ein nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten registrierter Wertschriften- oder Rohstoffhändler oder Händler mit derivativen Finanzinstrumenten (einschliesslich Termin- und Swap-Kontrakte, Futures, Forwards und Optionen); oder (xii) ein Broker im Sinne von Section 6045(c) des U.S. Internal Revenue Code.
- (28)
- Der Ausdruck «Unternehmen» bedeutet eine Rechtsperson oder ein rechtliches Gebilde wie ein Trust.
- (29)
- Der Ausdruck «nichtamerikanisches Unternehmen» bedeutet ein Unternehmen, das nicht eine US-Person ist.
- (30)
- Ein Unternehmen ist ein mit einem anderen Unternehmen «verbundenes Unternehmen», wenn eines der beiden Unternehmen das andere beherrscht oder wenn beide Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung stehen. Eine Beherrschung im Sinne dieser Bestimmung umfasst eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals eines Unternehmens. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung kann die Schweiz ein Unternehmen als nicht mit einem anderen Unternehmen verbunden behandeln, wenn die beiden Unternehmen nicht zum selben erweiterten Konzern im Sinne von Section 1471(e)(2) des U.S. Internal Revenue Code gehören.
- (31)
- Der Ausdruck «US-TIN» bedeutet eine amerikanische Bundessteuernummer.
- (32)
- Der Ausdruck «beherrschende Personen» bedeutet die natürlichen Personen, welche die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben.
- Im Falle eines Trusts bedeutet dieser Ausdruck den Begründer, die Treuhänder, ein allfälliges Überwachungsorgan, die Begünstigten oder die Gruppe der Begünstigten sowie jede andere natürliche Person, welche letztlich die tatsächliche Herrschaft über den Trust ausübt. Im Falle einer anderen rechtlichen Einrichtung bedeutet dieser Ausdruck die Personen in gleichwertiger oder ähnlicher Stellung.
- Der Ausdruck «beherrschende Personen» ist in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force auszulegen.
2. Jeder in diesem Abkommen nicht definierte Ausdruck hat, ausser wenn der Zusammenhang etwas anderes erfordert oder die zuständigen Behörden sich auf eine gemeinsame, nach innerstaatlichem Recht zulässige Auslegung geeinigt haben, die Bedeutung, die ihm im Anwendungszeitpunkt nach dem Recht der anwendenden Partei zukommt, wobei die in der Steuergesetzgebung geltende Bedeutung dieser Partei derjenigen nach anderem Recht dieser Partei vorgeht.