(1) Der gemeinsame Ausschuss klärt den Bedarf und die Prioritäten der nachstehend beschriebenen Aktivitäten ab, wobei er auch jenen Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit Rechnung trägt, die von anderen bilateralen oder multilateralen Gebern unterstützt werden.
(2) Das Zusammenarbeitsprogramm kann die folgenden Aktivitäten umfassen, muss sich jedoch nicht auf diese beschränken:
- (a)
- Aktivitäten zum Ausbau des gesetzlichen Rahmens und der sonstigen Vorschriften auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum:
- 1.
- Prüfung der einschlägigen internationalen Verträge über geistiges Eigentum, insbesondere des TRIPS-Abkommens sowie gewisser von der WIPO verwalteter Übereinkommen, denen die Sozialistische Republik Vietnam bisher nicht angehört; gegebenenfalls Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden zur Erwägung des Beitritts der Sozialistischen Republik Vietnam zu derartigen Abkommen und Übereinkommen;
- 2.
- Prüfung von bisher in der Sozialistischen Republik Vietnam nicht geschützten Bereichen des geistigen Eigentums, wie vertrauliche Informationen sowie die Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs;
- 3.
- Abklärung des Bedarfs nach einer Modernisierung des gesetzlichen Rahmens, Vorschlag von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie von Änderungen und Revisionen der bestehenden Gesetze und Verordnungen der Sozialistischen Republik Vietnam im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, um internationalen Standards sowie den Anforderungen der einschlägigen internationalen Verträge, insbesondere des TRIPS-Abkommens (materielle Bestimmungen und Durchsetzung), zu entsprechen.
- (b)
- Aktivitäten zur Unterstützung der Verwaltungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums:
- 1.
- Austausch von Führungserfahrungen mit den Ämtern für geistiges Eigentum der Schweiz und weiterer Länder oder Regionen mittels verschiedener Massnahmen wie Studienbesuchen und Seminaren;
- 2.
- Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum (d.h. gewerbliches Eigentum, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) zuständig sind, namentlich der Führungskräfte, der Beamten der Rechtsabteilungen, der Prüfer, der Experten, die mit Patenten und anderen Informationen befasst sind, sowie des technischen Personals durch lang- und kurzfristige Schulungen sowie durch Seminare, Symposien und Workshops;
- 3.
- Modernisierung der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum zuständig sind, einschliesslich ihrer allfälligen Zweigstellen;
- 4.
- Modernisierung der Patent- sowie weiterer Informationssysteme, einschliesslich des Aufbaus eines nationalen Netzwerks für Informationsdienstleistungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum;
- 5.
- Bereitstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung.
- (c)
- Aktivitäten zur verstärkten Anwendung der Gesetze auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und zur Sicherstellung einer wirkungsvollen Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum:
- 1.
- Schulung und Ausbildung durch Seminare, Studienreisen und Workshops von Richtern (einschliesslich Verwaltungsgerichte und weiterer Gerichte), Zollbeamten sowie von weiteren Behördemitgliedern, die für die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum zuständig sind;
- 2.
- Bereitstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung.
- (d)
- Weitere Aktivitäten, einschliesslich der Förderung des geistigen Eigentums und dessen Nutzung:
- 1.
- Stärkung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf die Bedeutung des Schutzes von Innovationen und Neuerungen sowie der Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie im Rahmen von Workshops, an denen sich Länder mit Erfahrungen auf diesem Gebiet beteiligen;
- 2.
- Förderung der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum durch Unternehmen, lokale Gemeinschaften und Einzelpersonen in allen Bereichen der Technologie;
- 3.
- Unter bestimmten Bedingungen Ermöglichung von kostenlosen Patentrecherchen für Patentanmeldungen von einzelnen Erfindern oder Unternehmen durch die Schweizer Behörden;
- 4.
- Förderung und Entwicklung des Unterrichts über geistiges Eigentum in Vietnam, wobei besonderes Gewicht auf die Nutzung dieses Rechts zur wirtschaftlichen Entwicklung gelegt wird.