Droit interne 9 Économie - Coopération technique 91 Agriculture
Landesrecht 9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 91 Landwirtschaft

910.13 Ordonnance du 23 octobre 2013 sur les paiements directs versés dans l'agriculture (Ordonnance sur les paiements directs, OPD)

910.13 Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV)

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Art. 109a

197 Introduit par le ch. I de l’O du 29 oct. 2014 (RO 2014 3909). Abrogé par le ch. I de l’O du 20 mai 2015, avec effet au 1er janv. 2015 (RO 2015 1743).

Art. 110 Überweisung der Beiträge an den Kanton

1 Zur Auszahlung der Akontozahlung kann der Kanton vom BLW einen Vorschuss in folgender Höhe verlangen:

a.
maximal 50 Prozent des Vorjahresbetrags mit Ausnahme der Beiträge im Sömmerungsgebiet; oder
b.
maximal 60 Prozent des Gesamtbetrags der Beiträge, mit Ausnahme des Übergangsbeitrags und der Beiträge im Sömmerungsgebiet.

2 Der Kanton berechnet die Beiträge ohne die Beiträge im Sömmerungsgebiet und den Übergangsbeitrag spätestens am 10. Oktober. Er fordert den entsprechenden Gesamtbetrag bis zum 15. Oktober mit Angabe der einzelnen Beitragsarten beim BLW an. Nachbearbeitungen sind bis spätestens am 20. November möglich.

3 Der Kanton berechnet die Beiträge im Sömmerungsgebiet und den Übergangsbeitrag sowie die Beiträge aus Nachbearbeitungen nach Absatz 2 spätestens am 20. November. Er fordert den entsprechenden Gesamtbetrag bis zum 25. November mit Angabe der einzelnen Beitragsarten beim BLW an.

4 Er liefert dem BLW bis zum 31. Dezember die elektronischen Auszahlungsdaten über alle Direktzahlungsarten. Diese müssen mit den Beträgen nach Absatz 3 übereinstimmen.

5 Das BLW kontrolliert die Auszahlungslisten des Kantons und überweist diesem den Gesamtbetrag.

 

Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.