La Conférence des Parties élabore et approuve, dès que possible, des procédures et des mécanismes institutionnels permettant de déterminer les cas de non respect des dispositions de la présente Convention et les mesures à prendre à l’égard des Parties contrevenantes.
Zur Durchführung dieses Übereinkommens arbeiten die Vertragsparteien bei der Förderung technischer Hilfe zur Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur und Kapazitäten für das Chemikalien-Management zusammen, wobei insbesondere den Bedürfnissen der Entwicklungsländer und der Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen Rechnung getragen wird. Vertragsparteien mit fortschrittlicheren Programmen zur Kontrolle von Chemikalien sollen anderen Vertragsparteien technische Hilfe, einschliesslich Ausbildung, bei der Entwicklung ihrer Infrastruktur und ihrer Kapazitäten für das Management von Chemikalien während deren gesamter Lebensdauer gewähren.
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