1 Bei der Berechnung der Gesamtpositionen können berücksichtigt werden:
2 Auf Verlangen müssen die Banken der Prüfgesellschaft oder der FINMA nachweisen, dass diese risikomindernden Instrumente in den betroffenen Rechtsordnungen rechtlich durchsetzbar sind.
3 Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen. Sie richtet sich dabei nach den Basler Mindeststandards.
Abrogati
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