(Zu Art. 22 des Übereinkommens)
Auf ausdrückliches Ersuchen und in Einzelfällen übermitteln einander die Justizbehörden der beiden Staaten amtlich als richtig bescheinigte Kopien von Strafurteilen gegen ihre Staatsangehörigen, damit die ersuchende Justizbehörde prüfen kann, ob sich innerstaatliche Massnahmen aufdrängen.
trasmettono copia autenticata dei provvedimenti penali adottati contro i loro cittad
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.