(Art. 60 VGS)
1 Am Ende jeder Spielsitzung sind vom DZS folgende Daten zu erfassen:
- a.
- Datum sowie Uhrzeit des Beginns und Endes der Spielsitzung;
- b.
- Kennung der Spielerin oder des Spielers;
- c.
- Kennung der Spielsitzung;
- d.
- Kennung des Spiels und des Tisches;
- e.
- gespieltes Spiel, dessen Version und Information, ob es bei einer oder mehreren Spielbanken durchgeführt wird;
- f.
- Anzahl der Spieleinheiten in der Spielsitzung;
- g.
- Gesamtbetrag aller Einsätze in der Spielsitzung;
- h.
- Gesamtbetrag aller Gewinne in der Spielsitzung;
- i.
- Gesamtbetrag der Gratisspielguthaben, die in der Spielsitzung gesetzt wurden;
- j.
- Gesamtbetrag der Gratisspielguthaben, die in der Spielsitzung gewonnen wurden;
- k.
- Liste der einzelnen verrechnungssteuerpflichtigen Gewinne;
- l.
- Daten des Spielerkontos am Ende der Spielsitzung, insbesondere die einlösbaren und nicht einlösbaren Beträge;
- m.
- Gesamtbetrag der Gewinne, die von vernetzten Jackpots stammen und während der Spielsitzung gewonnen wurden;
- n.
- Gesamtbetrag der Increments, die während der Spielsitzung an vernetzte Jackpots geleistet wurden;
- o.
- Gesamtbetrag der erhobenen Kommissionen für Spiele, die von mehreren Spielbanken gemeinsam durchgeführt wurden;
- p.
- Datum und Uhrzeit der Datenerfassung nach den Buchstaben a–o.
2 Als Ende der Spielsitzung nach Absatz 1 gilt der Zeitpunkt, in dem die Spielerin oder der Spieler das online durchgeführte Spiel beendet oder offline geht.
3 Bei allen Transaktionen, welche die für die Spielerin oder den Spieler verfügbaren Beträge verändern, sowie bei jeder Änderung des administrativen Status des Spielerkontos muss das DZS ausserdem folgende Daten erfassen:
- a.
- Kennung der Spielerin oder des Spielers;
- b.
- Kennung der Transaktion;
- c.
- Transaktionsart;
- d.
- administrativer Status des Spielerkontos;
- e.
- Betrag der Transaktion;
- f.
- Daten des Spielerkontos nach der Transaktion, insbesondere der Betrag des durch die Spielerin oder den Spieler einlösbaren Aktivsaldos sowie der Betrag des durch die Spielerin oder den Spieler nicht einlösbaren Aktivsaldos;
- g.
- sämtliche Kommentare im Zusammenhang mit der Transaktion;
- h.
- Datum und Uhrzeit der Datenerfassung nach den Buchstaben a–g.
4 Am Ende jedes Tages muss das DZS eine Zusammenfassung aller Operationen des betreffenden Tages erstellen und insbesondere folgende Informationen erfassen:
- a.
- Gesamtbetrag aller Einzahlungen der Spielerinnen und Spieler auf ihr Spielerkonto;
- b.
- Gesamtbetrag aller Bezüge der Spielerinnen und Spieler von ihrem Spielerkonto;
- c.
- Gesamtbetrag der von den Spielerinnen und Spielern einlösbaren Aktivsaldi;
- d.
- Gesamtbetrag der von den Spielerinnen und Spielern nicht einlösbaren Aktivsaldi;
- e.
- Gesamtbetrag aller Einsätze;
- f.
- Gesamtbetrag aller Gewinne;
- g.
- Anzahl der Spielerkonten;
- h.
- Gesamtbetrag der Gewinne, die von vernetzten Jackpots stammen;
- i.
- Gesamtbetrag der Increments an vernetzte Jackpots;
- j.
- Gesamtbetrag der Kommissionen für Spiele, die von mehreren Spielbanken gemeinsam durchgeführt wurden;
- k.
- Gesamtbetrag der Gratisspielguthaben, die in einlösbare Kredite konvertiert wurden;
- l.
- Gesamtbetrag der Einsätze für Spiele, die von mehreren Spielbanken gemeinsam durchgeführt wurden;
- m.
- Gesamtbetrag der Gewinne für Spiele, die von mehreren Spielbanken gemeinsam durchgeführt wurden;
- n.
- Gesamtbetrag der verrechnungssteuerpflichtigen Abzüge;
- o.
- Datum des betreffenden Tages sowie Datum und Uhrzeit der Datenerfassung nach den Buchstaben a–n.