1 Auslagen werden gesondert verrechnet.
2 Als Auslagen gelten alle Kosten, die für die einzelnen Dienstleistungen ausserhalb des Online-Bereichs zusätzlich anfallen, namentlich:
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.