Die Kommission verhandelt und entscheidet die bei ihr anhängigen Sachen in der Besetzung von drei ständigen Mitgliedern und den zusätzlichen Mitgliedern, falls solche für das Verfahren ernannt sind. Folgende ständige Mitglieder der Kommission wirken in den Verfahren mit:
als Partei beteiligt ist, das von der Regierung des in Betracht kommenden Staates ernannte ständige Mitglied mitwirken. Wären nach dieser Bestimmung mehrere ständige Mitglieder zur Mitwirkung berufen, so bestimmt der Vorsitzende, welches von ihnen mitwirken soll.
Toute instance dont la Commission est saisie est entendue par trois membres permanents de la Commission et, dans le cas où des membres supplémentaires ont été nommés pour cette instance, par ces membres supplémentaires. Les membres permanents de la Commission siégeant dans une instance sont les suivants:
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