Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,
tief besorgt darüber, dass widerrechtliche Handlungen gegen die Zivilluftfahrt die Sicherheit von Personen und Sachen gefährden, den Betrieb von Luftverkehrsdiensten, von Flughäfen und der Flugnavigation erheblich beeinträchtigen und das Vertrauen der Völker der Welt in eine sichere und geordnete Zivilluftfahrt für alle Staaten untergraben,
in der Erkenntnis, dass neuartige Bedrohungen der Zivilluftfahrt neue abgestimmte Anstrengungen und eine neue Politik der Zusammenarbeit seitens der Staaten erforderlich machen,
in der Überzeugung, dass es, um diesen Bedrohungen besser zu begegnen, dringend nötig ist, den rechtlichen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Zivilluftfahrt zu stärken,
sind wie folgt übereingekommen:
sont convenus des dispositions suivantes:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.