Hochschultitel, die den Inhaber oder die Inhaberin ohne zusätzliche Prüfungen zur Fortsetzung des Studiums oder zur Zulassung zum nächsten Studienabschnitt an den Hochschulen des einen Vertragsstaates berechtigen, verleihen das gleiche Recht auch im andern Land.
Inhaber oder Inhaberinnen eines Abschlusszeugnisses einer schweizerischen Fachhochschule können sich an italienischen Hochschulen immatrikulieren, sofern das Abschlusszeugnis zur Zulassung an schweizerischen Universitäten und Technischen Hochschulen berechtigt.
Auf Antrag des oder der Studierenden wird ein von einer schweizerischen Hochschule verliehener Titel, der in der Schweiz die Zulassung zum Doktoratsstudium ermöglicht, für die Teilnahme an der Zulassungsprüfung zum «Dottorato di Ricerca» an einer italienischen Hochschule anerkannt; es gelten die gleichen Bedingungen wie für Kandidaten und Kandidatinnen mit einem italienischen Hochschulabschluss.
Auf Antrag des oder der Studierenden wird ein italienischer Hochschulabschluss, der die Zulassung zum «Dottorato di Ricerca» an italienischen Hochschulen ermöglicht, für die Zulassung zum Doktoratsstudium an einer schweizerischen Hochschule anerkannt; es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Studierenden mit einem schweizerischen Hochschulabschluss.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.