1 Gegenparteien haben Derivate auf der Basis der aktuellen Kurse täglich zu bewerten.
2 Diese Pflicht gilt nicht bei Geschäften mit kleinen Gegenparteien.
3 Sofern die Marktbedingungen eine Bewertung zu Marktpreisen nicht zulassen, ist eine Bewertung nach Bewertungsmodellen vorzunehmen. Die Bewertungsmodelle müssen angemessen und in der Praxis anerkannt sein.
4 Nichtfinanzielle Gegenparteien können für die Bewertung Dritte beiziehen.
1 Counterparties must value derivatives at current prices (mark to market) on a daily basis.
2 This duty does not apply to transactions with small counterparties.
3 Where market conditions prevent marking to market, marking to model shall be used. The valuation models must be appropriate and recognised in practice.
4 Non-financial counterparties may involve third parties for the valuation.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.