1 Die FINMA setzt mittels Verfügung einen Konkursliquidator oder eine Konkursliquidatorin ein, sofern sie dessen oder deren Aufgaben nicht selber wahrnimmt.
2 Setzt die FINMA einen Konkursliquidator oder eine Konkursliquidatorin ein, so hat sie bei der Auswahl darauf zu achten, dass dieser oder diese zeitlich und fachlich in der Lage ist, den Auftrag sorgfältig, effizient und effektiv auszuüben, und keinen Interessenkonflikten unterliegt, welche der Auftragserteilung entgegenstehen.
3 Sie präzisiert die Einzelheiten des Auftrags, insbesondere betreffend Kosten, Berichterstattung und Kontrolle des Konkursliquidators oder der Konkursliquidatorin.
1 FINMA shall issue a ruling appointing a bankruptcy liquidator unless it is to carry out the liquidator's duties itself.
2 Where FINMA appoints a bankruptcy liquidator, it must ensure when making its choice that the liquidator has sufficient time and expertise to perform the mandate diligently, efficiently and effectively and is not subject to any conflict of interests that might compromise his or her ability to perform the mandate.
3 It specifies the details of the task, in particular regarding the bankruptcy liquidator’s costs, reporting and control.
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