1 Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende.
2 Abstimmungen und Wahlen finden offen statt. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden oder auf Verlangen von 20 anwesenden Aktionärinnen und Aktionären finden sie geheim statt.
1 The Shareholders’ Meeting shall pass its resolutions and perform elections by an absolute majority of the voting stock present. In case of a tie, the chairperson shall have the casting vote.
2 Balloting shall be open. It shall be secret if the chairperson so orders or at the request of at least 20 shareholders present.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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