Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betreffenden Beglaubigungsstelle haben Zugriff auf die Daten des eigenen Informationssystems und dürfen sie im Rahmen ihrer Aufgaben bearbeiten.
Authorised staff within each certification office shall have access to the data maintained in their respective information system and may process this as part of their duties.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.