1 Mit Gefängnis oder mit Busse bis 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Busse bis zu 100 000 Franken.
3 Wer vorsätzlich oder fahrlässig andere Handlungen ohne Bewilligung vornimmt, die nach diesem Gesetz oder einer Ausführungsverordnung bewilligungspflichtig sind, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft.
1 Any person who wilfully commits any of the following offences shall be liable to a term of imprisonment or a fine not exceeding 500,000 Swiss francs:
2 If the offender has acted negligently, he shall be liable to a term of imprisonment not exceeding six months or a fine not exceeding 100,000 Swiss francs.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.